Front Office Supervisor (m/w/d)

voco Prater Vienna by IHG

  1. Wien | 02.10.2026
  2. Assistenz/Verwaltung
  3. Sonstiges

Front Office Supervisor (m/w/d)

voco Prater Vienna by IHG

  1. Wien 02.10.2026
  2. Assistenz/Verwaltung
  3. Sonstiges

Gorgeous Smiling Hotels ist ein internationaler Multi-Brand-Hotelbetreiber mit mehreren Standorten in Wien. Zur Verstärkung unserer Teams suchen wir engagierte Persönlichkeiten mit Freude an der Hotellerie und am Umgang mit Gästen.

Anstellungsart: Vollzeit


Aufgaben

Als Front Office Supervisor unterstützt du das Rezeptionsteam im operativen Tagesgeschäft und stellst gemeinsam mit dem Front Office Manager einen reibungslosen Ablauf am Front Office sicher. Du bist Ansprechperson für unsere Gäste und Mitarbeitenden, sorgst für eine hohe Servicequalität und unterstützt das Team bei allen täglichen Abläufen. Darüber hinaus übernimmst du organisatorische und administrative Aufgaben, unterstützt bei der Dienstplanung und koordinierst die Abläufe während deiner Schicht. Gemeinsam mit den anderen Abteilungen trägst du zu einem erfolgreichen und reibungslosen Hotelbetrieb bei.


Profil
  • Abgeschlossene Ausbildung in der Hotellerie oder einschlägige Berufserfahrung
  • Mehrjährige Erfahrung am Front Office, idealerweise in einer Führungsposition
  • Ausgeprägte Gastgebermentalität sowie hohe Service- und Gästeorientierung
  • Souveräner und lösungsorientierter Umgang mit Gästebeschwerden
  • Organisationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein und eine selbstständige Arbeitsweise
  • Gute Kenntnisse von PMS Programmen wie sihot, Opera und Muse von Vorteil
  • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse, weitere Fremdsprachen von Vorteil
  • Teamgeist, Flexibilität und Freude daran, Mitarbeitende zu motivieren und weiterzuentwickeln

Wir bieten
  • Einen sicheren Arbeitsplatz in einem engagierten Team
  • Ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld mit Eigenverantwortung
  • Eine sorgfältige Einarbeitung
  • Verpflegung während der Arbeitszeit
  • Die Bezahlung erfolgt gemäß dem geltenden Kollektivvertrag. Eine Überzahlung ist je nach Qualifikation und Berufserfahrung selbstverständlich möglich.